Mehr Auswahl bei Zahnersatz
Implantat, hochwertige Krone oder andere moderne Versorgung: Mit zusätzlichem Versicherungsschutz hängt Ihre Entscheidung weniger stark vom Eigenanteil ab.
Zahnzusatzversicherung
Damit bei Ihren Zähnen die Behandlung zählt – nicht nur der Eigenanteil.
Ob Zahnreinigung, hochwertige Füllung, Implantat oder Zahnersatz: Mit der passenden Zahnzusatzversicherung erweitern Sie die Leistungen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung und entscheiden selbst, wie umfangreich Sie sich absichern möchten.
Online berechnen · direkt abschließbar · ohne Wartezeit
Qualität, Wahlfreiheit und Planbarkeit
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die medizinisch notwendige Regelversorgung. Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung haben Sie deutlich mehr Möglichkeiten bei der Wahl Ihrer Behandlung – etwa bei Zahnersatz, hochwertigen Füllungen oder zusätzlichen Leistungen.
Sie entscheiden gemeinsam mit Ihrem Zahnarzt, welche Versorgung zu Ihnen passt – und nicht allein danach, was die gesetzliche Krankenkasse übernimmt.
Implantat, hochwertige Krone oder andere moderne Versorgung: Mit zusätzlichem Versicherungsschutz hängt Ihre Entscheidung weniger stark vom Eigenanteil ab.
Hochwertige Füllungen, Wurzel- oder Parodontalbehandlungen können je nach Tarif umfangreicher abgesichert sein.
Regelmäßige professionelle Zahnreinigung und weitere Prophylaxe helfen dabei, Zähne möglichst lange gesund zu erhalten.
Eine Zahnzusatzversicherung ist besonders interessant, wenn Sie bei Zahnersatz und Zahnbehandlung Wert auf hochwertige Versorgung legen und größere Eigenanteile planbarer machen möchten.
Dann sind insbesondere die Erstattung für Implantate, Kronen, Brücken und Inlays sowie die Zahnstaffel wichtig.
Dann sollten Zahnbehandlungen, hochwertige Füllungen und Prophylaxe stärker berücksichtigt werden.
Dann lohnt sich ein Blick auf das jährliche Prophylaxe-Budget.
Dann ist insbesondere die Leistung für Kieferorthopädie entscheidend – und ein Abschluss sollte erfolgen, bevor eine Behandlung angeraten wurde.
Dann sollte Premium betrachtet werden, weil dort die höchsten Zahnersatzleistungen und zusätzliche Leistungen gebündelt sind.
Ihr gewünschtes Leistungsniveau
Der größte Unterschied zwischen den drei ZahnSchutz-Paketen liegt im Erstattungsniveau für hochwertigen Zahnersatz und in zusätzlichen Leistungen.
Kompakt
75 %Für alle, die ihre gesetzliche Krankenversicherung sinnvoll ergänzen möchten und beim Zahnersatz bewusst einen Eigenanteil akzeptieren.
Komfort
90 %Für alle, die einen deutlich kleineren Eigenanteil bei hochwertigem Zahnersatz möchten, ohne direkt den maximalen Leistungsumfang zu wählen.
Premium
Maximaler Leistungsumfang100 %Für alle, die bei Zahnersatz möglichst wenig Eigenanteil möchten und zusätzlich Wert auf höhere Prophylaxe- und weitere Zahnleistungen legen.
Die Prozentwerte enthalten die Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle Beträge und Grenzen: Tarifinformationen August 2026.
| Leistung | Kompakt | Komfort | Premium |
|---|---|---|---|
| Zahnersatz inkl. GKV | 75 % | 90 % | 100 % |
| Implantate, Kronen, Brücken, Inlays | 75 % | 90 % | 100 % |
| Keramikverblendungen | bis letzter Zahn | bis letzter Zahn | bis letzter Zahn |
| Hochwertige Zahnfüllungen | 100 % | 100 % | 100 % |
| Wurzel- und Parodontalbehandlung | 100 % | 100 % | 100 % |
| Professionelle Zahnreinigung / Prophylaxe | 80 € / Jahr | 80 € / Jahr | 150 € / Jahr |
| Kieferorthopädie Kinder, KIG I–V | bis 1.000 € | bis 1.000 € | bis 3.000 € |
| Kieferorthopädie Erwachsene nach Unfall | bis 2.000 € | bis 2.000 € | bis 2.000 € |
| Schienentherapie | – | – | bis 500 € / Jahr |
| Bestimmte schmerzlindernde Maßnahmen | – | – | bis 200 € / Jahr |
| Weltweiter Schutz | Ja | Ja | Ja |
| Allgemeine Wartezeit | Keine | Keine | Keine |
| Zahnstaffel Jahr 1 / Jahre 1–4 | 800 € / 3.200 € | 1.500 € / 6.000 € | 1.500 € / 6.000 € |
| Heil- und Kostenplan | keine Kürzung allein wegen fehlender Einreichung | keine Kürzung allein wegen fehlender Einreichung | keine Kürzung allein wegen fehlender Einreichung |
| Beispielbeitrag 21–30, ohne fehlende Zähne | ab 10,75 € | ab 15,34 € | ab 23,89 € |
Berechnen Sie Ihren persönlichen Beitrag und wählen Sie anschließend direkt online den gewünschten ZahnSchutz.
Beitrag berechnen & online abschließenBeim Zahnersatz beteiligt sich die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich an der sogenannten Regelversorgung. Entscheiden Sie sich für eine hochwertigere Versorgung, kann der darüber hinausgehende Eigenanteil deutlich größer werden.
Gesetzliche Krankenversicherung
Grundlage ist die medizinisch ausreichende Regelversorgung und der dafür vorgesehene befundbezogene Festzuschuss. Die konkrete Höhe hängt vom Befund und den zum Behandlungszeitpunkt geltenden Regeln ab.
Zahnzusatzversicherung
Je nach Tarif wird der Schutz auf hochwertigere Versorgung und zusätzliche Leistungen erweitert. Der Festzuschuss der GKV zählt bei den Prozenttarifen zur Gesamterstattung.
Gesetzliche Einordnung: August 2026. Maßgeblich sind die zum Behandlungszeitpunkt geltenden GKV-Regelungen.
Die Prozentangabe beschreibt bei Zahnersatz grundsätzlich, bis zu welchem Anteil der erstattungsfähigen Gesamtkosten Württembergische und gesetzliche Krankenversicherung zusammen leisten.
Die tatsächlichen Kosten hängen von Befund, Behandlung und Honorar ab. Die Beispiele dienen der Orientierung.
Beitrag berechnen & online abschließenEine gute Zahnzusatzversicherung sollte nicht erst relevant werden, wenn ein Zahn ersetzt werden muss. Deshalb gehören auch Leistungen zum Zahnerhalt in die Betrachtung.
Zahnfarbene Kompositfüllungen können auch im Seitenzahnbereich umfangreicher abgesichert werden.
Moderne Verfahren können über die Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen.
Auch hier können zusätzliche privatärztliche Leistungen entstehen.
Eine Zahnzusatzversicherung lohnt sich nicht erst, wenn Zahnersatz notwendig wird. Schon bei der regelmäßigen Vorsorge profitieren Sie – zum Beispiel durch Zuschüsse zur professionellen Zahnreinigung und weiteren Prophylaxeleistungen.
Für Kinder kann eine Zahnzusatzversicherung besonders interessant sein, wenn Kieferorthopädie mitversichert werden soll. Wichtig ist, dass der Vertrag abgeschlossen wird, bevor die Behandlung angeraten oder begonnen wurde.
KIG steht für kieferorthopädische Indikationsgruppen. Sie beschreiben den Schweregrad einer Zahn- oder Kieferfehlstellung.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die reguläre Behandlung grundsätzlich nicht. Die ZahnSchutz-Pakete berücksichtigen diese Gruppen innerhalb der Tarifgrenzen.
Bei Kindern besteht grundsätzlich GKV-Leistung für die medizinisch notwendige Regelversorgung. Private Mehrleistungen können zusätzlichen Eigenanteil verursachen.
100 % bis insgesamt 1.000 € bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Geburtstag.
100 % bis insgesamt 3.000 € bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Geburtstag.
Transparenz vor Sofortschutz
Bei den aktuellen ZahnSchutz-Tarifen der Württembergischen besteht keine allgemeine Wartezeit. Leistungen können grundsätzlich ab Versicherungsbeginn relevant werden.
Die Zahnstaffel begrenzt in den ersten Versicherungsjahren, wie viel die Versicherung für Zahnersatz maximal leistet.
Die Beträge gelten kumuliert. Mit Beginn des fünften Versicherungsjahres entfällt die Staffel. Für nachweislich unfallbedingte Aufwendungen nach Versicherungsbeginn gilt sie nicht.
Diese beiden Punkte entscheiden häufig darüber, ob ein erwarteter Schutz tatsächlich besteht und zu welchem Beitrag ein Antrag möglich ist.
Eine bereits vor Vertragsabschluss angeratene, geplante oder begonnene Behandlung wird bei den aktuellen Württembergische-Tarifen grundsätzlich nicht nachträglich versichert.
Deshalb sollte der Abschluss erfolgen, solange noch keine konkrete Behandlung ansteht.Aktuell können bis zu drei fehlende Zähne mitversichert werden. Pro fehlendem Zahn gilt ein Risikozuschlag von 25 % auf den Zahnersatzbeitrag. Ab zwei fehlenden Zähnen halbieren sich die Grenzen der Zahnstaffel in den ersten vier Jahren.
Der Beitrag hängt vor allem von Ihrem Alter und dem gewünschten Leistungsumfang ab. Je höher die Erstattung und je umfangreicher die Zusatzleistungen, desto höher ist in der Regel der Beitrag.
Beispielbeiträge: Altersgruppe 21–30 Jahre, ohne fehlende Zähne, Beiträge 01/2026. Ihr persönlicher Beitrag kann abweichen.
Nein, ein dauerhaft gleichbleibender Beitrag ist nicht garantiert. Die aktuellen Zahnersatztarife bilden Altersgruppen und keine Alterungsrückstellungen. Beim Wechsel in die nächste Altersgruppe gilt der dort vorgesehene Beitrag. Zusätzlich können Beitragsanpassungen nach den gesetzlichen und vertraglichen Regeln möglich sein.
Einige Angaben zu Alter und Zahnsituation eingeben.
Passende ZahnSchutz-Pakete und Beitrag prüfen.
Kompakt, Komfort oder Premium auswählen.
Antrag digital übermitteln.
75 %, 90 % oder 100 % Zahnersatz ermöglichen eine klare Entscheidung nach gewünschtem Leistungsniveau.
Der Versicherungsschutz beginnt ohne monatelange Wartephase.
Zahnbehandlung und hochwertige Füllungen sind ein wichtiger Bestandteil aller drei Pakete.
Beitrag berechnen, Tarif auswählen und Antrag digital abschließen.
Klar beantwortet
Direkte Antworten zu Leistungen, Kosten, Zahnstaffel, Wartezeit, Kindern und dem Online-Abschluss.
Eine Zahnzusatzversicherung ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung für Zähne. Je nach Tarif beteiligt sie sich an hochwertigem Zahnersatz, Zahnbehandlungen, professioneller Zahnreinigung und Kieferorthopädie. Bei den ZahnSchutz-Paketen der Württembergischen wählen Sie zwischen 75, 90 oder 100 Prozent Erstattung für erstattungsfähigen Zahnersatz einschließlich der GKV-Leistung. Welche Variante sinnvoll ist, hängt davon ab, wie viel Eigenanteil Sie tragen möchten und welche zusätzlichen Leistungen Ihnen wichtig sind.
Eine Zahnzusatzversicherung kann sich für gesetzlich Versicherte lohnen, die bei Zahnersatz und Zahnerhalt Wert auf hochwertigere Versorgung und planbarere Eigenanteile legen. Besonders relevant sind die Unterschiede bei Implantaten, Kronen, Inlays, professioneller Zahnreinigung und Kieferorthopädie für Kinder. Entscheidend ist ein rechtzeitiger Abschluss: Bereits angeratene, geplante oder begonnene Behandlungen werden nicht nachträglich versichert. Der Nutzen sollte immer dem Beitrag und dem gewünschten Leistungsniveau gegenübergestellt werden.
Ein umfangreicher Zahnzusatztarif kann weniger wichtig sein, wenn Ihnen die gesetzliche Regelversorgung ausreicht und Sie mögliche Eigenanteile problemlos selbst tragen können. Auch wer ausschließlich die professionelle Zahnreinigung finanzieren möchte, sollte Beitrag und jährliches Prophylaxe-Budget nüchtern vergleichen. Eine Versicherung ist kein Sparvertrag und muss sich nicht in jedem Jahr rechnerisch auszahlen. Sie schafft vor allem Wahlfreiheit und begrenzt das finanzielle Risiko bei erstattungsfähigen, höherwertigen Behandlungen.
Sinnvoll ist die Leistungsstufe, die zu Ihrem Anspruch an Zahnersatz und zu Ihrem Budget passt. ZahnSchutz Kompakt zielt auf 75 Prozent, Komfort auf 90 Prozent und Premium auf bis zu 100 Prozent der erstattungsfähigen Zahnersatzkosten einschließlich GKV-Leistung. Alle drei Pakete enthalten 100 Prozent Zahnbehandlung und Füllungen; Premium erweitert unter anderem Prophylaxe, Kieferorthopädie und weitere Leistungen. Prüfen Sie zusätzlich Zahnstaffel, fehlende Zähne und bereits angeratene Behandlungen.
Die Württembergische Zahnzusatzversicherung übernimmt je nach Paket erstattungsfähige Kosten für Zahnersatz wie Implantate, Kronen, Brücken und Inlays sowie Leistungen für Zahnbehandlung, hochwertige Füllungen, Prophylaxe und Kieferorthopädie. Premium enthält darüber hinaus beispielsweise Schienentherapie und bestimmte schmerzlindernde Maßnahmen innerhalb festgelegter Grenzen. Maßgeblich sind immer die gewählte Tarifkombination, medizinische Notwendigkeit, Vorleistungen der GKV, die Zahnstaffel und die aktuellen Versicherungsbedingungen.
Die gesetzliche Krankenversicherung beteiligt sich bei medizinisch notwendigem Zahnersatz mit einem befundbezogenen Festzuschuss zur Regelversorgung. Entscheiden Sie sich für eine höherwertige oder andersartige Versorgung, bleibt der Festzuschuss grundsätzlich die Ausgangsleistung; Mehrkosten können den Eigenanteil erhöhen. Die konkrete Höhe richtet sich nach Befund, geltenden Festzuschüssen und gegebenenfalls dem Bonusheft. Weil sich gesetzliche Werte ändern können, sollte der aktuelle Heil- und Kostenplan vor der Behandlung geprüft werden.
Die Regelversorgung ist die vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegte, medizinisch ausreichende und wirtschaftliche Standardversorgung für einen bestimmten Zahnbefund. Auf ihrer Grundlage berechnet die Krankenkasse den Festzuschuss. Wählen Sie beispielsweise ein Implantat oder hochwertigere Materialien statt der vorgesehenen Standardlösung, bleibt die Zuschusslogik am Befund orientiert. Eine Zahnzusatzversicherung kann je nach Tarif einen Teil der darüber hinausgehenden erstattungsfähigen Kosten übernehmen und damit mehr Wahlfreiheit ermöglichen.
Die Prozentangabe bezeichnet bei den Württembergische-Tarifen den Anteil der erstattungsfähigen Gesamtkosten, den Zahnzusatzversicherung und gesetzliche Krankenversicherung zusammen höchstens erreichen. Bei einer erstattungsfähigen Rechnung von 2.000 Euro entsprechen 75 Prozent einem Zielniveau von 1.500 Euro, 90 Prozent 1.800 Euro und 100 Prozent 2.000 Euro. Die GKV-Leistung wird dabei eingerechnet; es handelt sich nicht um einen zusätzlichen Prozentsatz auf den verbleibenden Eigenanteil.
Implantate zählen bei den aktuellen ZahnSchutz-Paketen zum erstattungsfähigen Zahnersatz. Kompakt leistet zusammen mit der GKV bis zu 75 Prozent, Komfort bis zu 90 Prozent und Premium bis zu 100 Prozent der erstattungsfähigen Kosten. In den ersten vier Versicherungsjahren begrenzt die Zahnstaffel die Leistung. Außerdem darf die Implantatbehandlung vor Vertragsabschluss nicht bereits angeraten, geplant oder begonnen worden sein. Maßgeblich bleiben der konkrete Befund und die Versicherungsbedingungen.
Kronen und Brücken gehören bei den aktuellen ZahnSchutz-Paketen der Württembergischen zum Zahnersatz. Die Erstattung richtet sich nach der gewählten Stufe: 75 Prozent in Kompakt, 90 Prozent in Komfort oder bis zu 100 Prozent in Premium, jeweils einschließlich der Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch Keramikverblendungen sind laut aktueller Tarifübersicht bis zum letzten Zahn berücksichtigt. Zahnstaffel, medizinische Notwendigkeit und der Zeitpunkt der Behandlungsplanung bleiben zu beachten.
Medizinisch notwendige Inlays aus Edelmetall oder Keramik zählen in den aktuellen Tarifbedingungen zum erstattungsfähigen Zahnersatz. Die gemeinsame Leistung von Württembergischer und GKV richtet sich nach dem gewählten Erstattungsniveau von 75, 90 oder 100 Prozent. Ein kosmetischer Wunsch allein begründet noch keine Leistung. Zusätzlich können in den ersten vier Versicherungsjahren die Grenzen der Zahnstaffel greifen. Ein Heil- und Kostenplan schafft vor Beginn größerer Maßnahmen Klarheit über die voraussichtliche Erstattung.
Veneers werden von der Württembergischen nur übernommen, wenn medizinische Gründe vorliegen und die weiteren tariflichen Voraussetzungen erfüllt sind. Rein kosmetisches Bleaching oder ausschließlich ästhetisch gewünschte Maßnahmen sind nicht versichert. Die Erstattung für medizinisch notwendige Veneers richtet sich nach der gewählten Zahnersatzstufe sowie den Bedingungen und möglichen Leistungsgrenzen. Lassen Sie deshalb vor einer geplanten Versorgung prüfen, wie der konkrete Befund und der Heil- und Kostenplan eingeordnet werden.
Ja, alle drei aktuellen ZahnSchutz-Pakete enthalten ein jährliches Budget für Zahnprophylaxe, zu der auch die professionelle Zahnreinigung gehört. Kompakt und Komfort erstatten dafür jeweils bis zu 80 Euro im Versicherungsjahr, Premium bis zu 150 Euro. Eine mögliche Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung wird angerechnet. Das Budget kann auch weitere tariflich genannte Prophylaxemaßnahmen umfassen; deshalb sollte nicht allein die Anzahl der Reinigungen, sondern der verfügbare Jahresbetrag betrachtet werden.
Erstattungsfähige hochwertige Kunststoff- beziehungsweise Kompositfüllungen sind in allen drei ZahnSchutz-Paketen zu 100 Prozent versichert. Das betrifft laut aktueller Produktinformation auch den nicht sichtbaren Seitenzahnbereich, in dem die gesetzliche Krankenversicherung häufig nur eine Standardfüllung übernimmt. Voraussetzung sind medizinische Notwendigkeit und die tariflichen Bedingungen. Bereits vor Vertragsabschluss angeratene oder begonnene Behandlungen werden nicht nachträglich in den Versicherungsschutz einbezogen.
Erstattungsfähige Wurzelbehandlungen sind in ZahnSchutz Kompakt, Komfort und Premium zu 100 Prozent enthalten. Das kann besonders dann relevant sein, wenn moderne privatärztliche Verfahren über die Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. Die Behandlung muss medizinisch notwendig sein und darf vor Vertragsabschluss nicht bereits angeraten, geplant oder begonnen worden sein. Ob alle Positionen einer konkreten Rechnung erstattungsfähig sind, richtet sich nach Gebührenordnung und Versicherungsbedingungen.
Erstattungsfähige Parodontalbehandlungen gehören bei allen drei ZahnSchutz-Paketen zur Zahnbehandlung und werden tariflich zu 100 Prozent berücksichtigt. Zusätzliche privatärztliche Leistungen können damit auch dann relevant sein, wenn die gesetzliche Krankenversicherung nur einen Teil übernimmt. Entscheidend sind medizinische Notwendigkeit, die konkrete Gebührenposition und die Bedingungen. Eine bereits diagnostizierte oder laufende Behandlung wird nicht rückwirkend versichert; Gesundheitsfragen im Antrag müssen vollständig beantwortet werden.
Bei Kindern steht häufig die Kieferorthopädie im Mittelpunkt. Die aktuellen Pakete leisten für Behandlungen, die vor dem 18. Geburtstag beginnen, in den KIG-Stufen 1 bis 5 bis zu 1.000 Euro in Kompakt und Komfort beziehungsweise bis zu 3.000 Euro in Premium. Zusätzlich gelten Leistungen für Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe. Wichtig ist der Abschluss, bevor eine Behandlung angeraten oder begonnen wurde; in den ersten Jahren bestehen besondere Kieferorthopädie-Grenzen.
Eine medizinisch notwendige Zahnspange kann im Rahmen der Kieferorthopädie-Leistung versichert sein. Für Kinder und Jugendliche gelten bei der Württembergischen Leistungen für KIG 1 bis 5 bis zu den tariflichen Gesamtgrenzen. Bei Erwachsenen ist Kieferorthopädie grundsätzlich nur in den beschriebenen Sonderfällen, etwa nach einem versicherten Unfall, berücksichtigt. Zusatzleistungen wie Keramikbrackets oder Retainer können unter die tariflichen Mehrleistungen fallen. Der Vertrag muss vor Anraten oder Beginn der Behandlung bestehen.
KIG steht für kieferorthopädische Indikationsgruppen und ordnet Zahn- oder Kieferfehlstellungen in fünf Schweregrade ein. Die gesetzliche Krankenversicherung leistet bei Kindern grundsätzlich für medizinisch begründete Behandlungen der Gruppen 3 bis 5, nicht für KIG 1 und 2. Die ZahnSchutz-Pakete der Württembergischen beziehen KIG 1 bis 5 ein und können auch private Mehrleistungen abdecken. Es gelten jedoch tarifliche Gesamt- und Anfangsgrenzen sowie die Voraussetzung, dass die Behandlung rechtzeitig versichert wurde.
Ja, bei den aktuellen ZahnSchutz-Tarifen der Württembergischen besteht keine allgemeine Wartezeit. Versicherungsschutz kann damit grundsätzlich ab Vertragsbeginn relevant werden. Das ist jedoch kein rückwirkender Schutz: Bereits angeratene, geplante oder begonnene Behandlungen werden nicht übernommen. Für Zahnersatz begrenzt außerdem die Zahnstaffel die Versicherungsleistung in den ersten vier Versicherungsjahren. Ohne Wartezeit bedeutet deshalb nicht automatisch unbegrenzte Leistung unmittelbar nach dem Abschluss.
Die Zahnstaffel begrenzt die Leistung für Zahnersatz in den ersten vier Versicherungsjahren. Bei Kompakt steigt die kumulierte Grenze von 800 Euro im ersten Jahr auf 3.200 Euro in vier Jahren. Bei Komfort und Premium steigt sie von 1.500 Euro auf 6.000 Euro. Ab Beginn des fünften Versicherungsjahres entfällt diese zeitliche Leistungsbegrenzung. Nachweislich unfallbedingte Aufwendungen nach Versicherungsbeginn sind von der Staffel ausgenommen; die übrigen Tarifregeln gelten weiter.
Die reguläre Zahnstaffel der aktuellen Württembergische-Tarife entfällt mit Beginn des fünften Versicherungsjahres. Bis dahin gelten kumulierte Höchstbeträge: bei Kompakt 800, 1.600, 2.400 und 3.200 Euro, bei Komfort und Premium 1.500, 3.000, 4.500 und 6.000 Euro. Für erstattungsfähige Aufwendungen aufgrund eines nach Vertragsbeginn eingetretenen Unfalls gelten diese zeitlichen Grenzen nicht. Andere Leistungsvoraussetzungen und die gewählte Erstattungsquote bleiben bestehen.
Ein Abschluss kann grundsätzlich noch möglich sein, doch eine vor Vertragsabschluss angeratene, geplante oder begonnene Behandlung wird bei den aktuellen Tarifen nicht nachträglich versichert. Gesundheitsfragen zum Zahnstatus müssen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden. Entscheidend ist nicht nur der erste Behandlungstermin: Auch eine bereits dokumentierte Empfehlung oder ein vorhandener Heil- und Kostenplan kann relevant sein. Klären Sie die Situation deshalb vor dem Antrag anhand der tatsächlichen Unterlagen.
Bei der Württembergischen können aktuell bis zu drei fehlende, nicht ersetzte Zähne mitversichert werden. Pro fehlendem Zahn wird ein Risikozuschlag von 25 Prozent auf den Beitrag der Zahnersatzversicherung erhoben. Ab zwei fehlenden Zähnen halbieren sich außerdem die Erstattungsgrenzen der Zahnstaffel in den ersten vier Jahren. Ob ein konkreter Antrag angenommen wird, ergibt sich aus den vollständigen Angaben in der Online-Strecke und der Risikoprüfung.
Der Beitrag hängt vor allem vom Eintrittsalter, der Zahnsituation und dem gewählten Leistungsumfang ab. Für Erwachsene der Altersgruppe 21 bis 30 Jahre ohne fehlende Zähne nennt die Württembergische aktuell Beispielbeiträge ab 10,75 Euro für Kompakt, 15,34 Euro für Komfort und 23,89 Euro für Premium. Es handelt sich um Beispiele mit Stand Januar 2026. Ihren tatsächlichen Beitrag sehen Sie erst nach Eingabe der persönlichen Daten in der Abschlussstrecke.
Ja, die aktuellen Zahnersatztarife werden ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert und verwenden Altersgruppen. Nach den Tarifbedingungen gelten Gruppen von 0 bis 20, 21 bis 30, 31 bis 40, 41 bis 50, 51 bis 60 und ab 61 Jahren. Mit Erreichen der nächsten Altersgruppe ist der entsprechende Beitrag zu zahlen. Unabhängig davon können Beiträge im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Regeln angepasst werden; eine dauerhaft konstante Prämie lässt sich nicht garantieren.
Ein Heil- und Kostenplan ist nicht in jedem Fall zwingend, wird von der Württembergischen bei voraussichtlichen Rechnungsbeträgen ab 1.500 Euro aber vor Behandlungsbeginn empfohlen. Dann kann der Versicherer die geplante Maßnahme prüfen und die zu erwartende Leistung mitteilen. Allein wegen eines vorher nicht eingereichten Plans wird die Tarifleistung nach den aktuellen Bedingungen nicht gekürzt. Für Ihre Planung ist die vorherige Prüfung bei größeren Behandlungen dennoch sinnvoll.
Ja, der Versicherungsschutz der aktuellen ZahnSchutz-Tarife gilt weltweit. Erstattungsfähig sind Aufwendungen jedoch höchstens bis zu der Höhe, die bei einer vergleichbaren Behandlung in Deutschland ohne besondere Honorarvereinbarung entstanden wäre. Wird keine Leistung der GKV erbracht, können tarifliche Anrechnungsregeln greifen. Vor einer planbaren, umfangreichen Behandlung im Ausland sollten Sie deshalb Kostenvoranschlag, Versicherungsbedingungen und voraussichtliche Erstattung vorab prüfen lassen.
Ja, über die verlinkte Abschlussstrecke können Sie Ihre Angaben eingeben, die verfügbaren ZahnSchutz-Pakete und Ihren persönlichen Beitrag prüfen und den Antrag digital übermitteln. Die Strecke wird im selben Browser-Tab geöffnet. Ob und zu welchen Konditionen ein Abschluss möglich ist, hängt insbesondere von Alter, Zahnstatus, fehlenden Zähnen und laufenden oder angeratenen Behandlungen ab. Beantworten Sie alle Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß.
Kompakt, Komfort oder Premium: Berechnen Sie jetzt Ihren persönlichen Beitrag und entscheiden Sie anschließend in Ruhe, welcher Leistungsumfang zu Ihnen passt.
Online berechnen · Tarif auswählen · digital abschließenSie möchten vorher persönlich mit uns sprechen? Kontakt zu Kapsch & Sohn